Batteriegesetzhinweise
Hinweise zur Entsorgung von Batterien und Akkus
Einige unserer Elektrogeräte enthalten fest eingebaute Akkus oder werden vom Hersteller mit Batterien, beispielsweise AA- oder AAA-Batterien, geliefert.
Getrennte Entsorgung
Batterien und Akkus dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Endnutzer sind gesetzlich verpflichtet, Altbatterien einer getrennten Sammlung zuzuführen.
Durch die getrennte Sammlung können wertvolle Rohstoffe zurückgewonnen und mögliche negative Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit vermieden werden.
Kostenlose Rückgabe von Altbatterien
Altbatterien können unentgeltlich bei den dafür vorgesehenen Rücknahme- und Sammelstellen abgegeben werden, beispielsweise bei kommunalen Sammelstellen oder geeigneten Rücknahmestellen des Handels.
Soweit wir zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet sind, erfolgt die Rücknahme unentgeltlich und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Rücknahmeverpflichtung bezieht sich auf Altbatterien der Batteriekategorien, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben, sowie auf Mengen, derer sich private Endnutzer üblicherweise entledigen.
Informationen zu geeigneten Rückgabemöglichkeiten erhalten Sie auf Anfrage bei uns.
Batterien und Akkus in Elektrogeräten
Befinden sich Batterien oder Akkus in einem Elektro- oder Elektronikaltgerät und können diese vom Endnutzer ohne Beschädigung des Altgerätes entnommen werden, sind sie vor der Abgabe des Altgerätes an einer Erfassungsstelle grundsätzlich vom Gerät zu trennen und einer gesonderten Batteriesammlung zuzuführen.
Dies gilt nicht, soweit die Altgeräte nach den gesetzlichen Bestimmungen einer Vorbereitung zur Wiederverwendung zugeführt und hierfür von anderen Altgeräten separiert werden.
Fest eingebaute Akkus, die nicht ohne Beschädigung des Gerätes entnommen werden können, müssen vom Endnutzer nicht gewaltsam aus dem Gerät entfernt werden. Das vollständige Elektroaltgerät ist einer dafür vorgesehenen Erfassungs- oder Rücknahmestelle zuzuführen.
Bedeutung des Symbols der durchgestrichenen Mülltonne
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass Batterien und Akkus am Ende ihrer Lebensdauer nicht über den unsortierten Siedlungsabfall bzw. Hausmüll entsorgt werden dürfen.
Unter bestimmten Voraussetzungen befinden sich unterhalb des Symbols zusätzlich chemische Zeichen:
Cd = Cadmium
Pb = Blei
Diese Kennzeichnungen weisen darauf hin, dass die jeweiligen Stoffe oberhalb der gesetzlich festgelegten Grenzwerte enthalten sind.
Bitte geben Sie Altbatterien und Akkus bei einer geeigneten Sammel- oder Rücknahmestelle ab. Damit leisten Sie einen Beitrag zur ordnungsgemäßen Behandlung und Verwertung sowie zum Schutz von Umwelt und Gesundheit.